Zum 01.02.2021 tritt die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Insbesondere im Hinblick auf das Abstandsflächenrecht gibt es erhebliche Änderungen.
Die Gemeinde Halfing wird keine gemeindliche Satzung erlassen, die abweichende Regelungen zu den Abstandsflächen trifft. Ab 01.02.2021 gilt deshalb das neue Abstandsflächenrecht der BayBO.
Rechtskräftige Bebauungspläne der Gemeinde Halfing
Der Original-Plan vom 27.02.1978 ist leider in einem so schlechten Zustand, dass es uns nicht möglich ist diesen einzuscannen. Der Plan kann jedoch bei der Gemeinde Halfing eingesehen werden. …mehr