Hinweise zu den Sitzungsprotokollen:
Aus rechtlichen Gründen können Protokolle von öffentlichen Gemeinderatssitzungen erst nach Genehmigung durch den Gemeinderat veröffentlicht werden. Diese Genehmigung erfolgt in der Regel in der Folgesitzung, so dass die Protokolle erst mit einer ca. 4-wöchigen Verzögerung bekannt gemacht werden können.
Zur Erläuterung und aus Gründen der besseren Verständlichkeit werden die Protokolltexte gelegentlich ergänzt. Diese Ergänzungen sind an den roten Texteinträgen erkennbar.
Streichungen oder Löschungen zum Schutz erheblicher Persönlichkeitsrechte bzw. aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Protokollen geschwärzt.