Zum 01.02.2021 tritt die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Insbesondere im Hinblick auf das Abstandsflächenrecht gibt es erhebliche Änderungen.
Die Gemeinde Höslwang wird keine gemeindliche Satzung erlassen, die abweichende Regelungen zu den Abstandsflächen trifft. Ab 01.02.2021 gilt deshalb das neue Abstandsflächenrecht der BayBO.
Rechtskräftige Bebauungspläne der Gemeinde Höslwang
Die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Siegsdorf wurde am 10.09.2019 als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Die Satzung mit Begründung liegt in der Gemeinde Höslwang oder der VG Halfing öffentlich aus. …mehr