Zum 01.02.2021 tritt die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Insbesondere im Hinblick auf das Abstandsflächenrecht gibt es erhebliche Änderungen.
Die Gemeinde Schonstett wird keine gemeindliche Satzung erlassen, die abweichende Regelungen zu den Abstandsflächen trifft. Ab 01.02.2021 gilt deshalb das neue Abstandsflächenrecht der BayBO.
Rechtskräftige Bebauungspläne der Gemeinde Schonstett